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Innergemeinschaftliche Lieferung
Die ETAS High-Tech Systems GmbH hat ihren Hauptsitz in Österreich. Lieferungen in andere EU-Staaten sind daher als inner-gemeinschaftliche Lieferungen zu behandeln.
Im Rahmen einer inner-gemeinschaftlichen Lieferung an einen Kunden (=Unternehmen mit gültiger UID-Nummer) aus einem EU-Land ist die Lieferung ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer durchzuführen.
Dies bedeutet, dass Sie wenn Sie ein Kunde innerhalb der Europäischen Union aber außerhalb Österreichs sind, bezahlen Sie bei Bestellung auf ETAS24 keine Mehrwertsteuer.
Das Rechtsinstrument der innergemeinschaftlichen Lieferung, korrespondierend mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb, war notwendig, da mit dem Jahreswechsel 1992/1993 der europäische Binnenmarkt eingeführt worden ist und damit die Zollabwicklung innerhalb der Europäischen Union entfallen ist.
Es ist der steuerrechtlich bedeutsamste Teil des Binnenmarktes. An die Stelle der steuerfreien Ausfuhrlieferung ist die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung getreten und die Einfuhrumsatzsteuer wurde durch die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgelöst. Ausfuhrlieferung und Einfuhrumsatzsteuer haben jedoch weiterhin im Warenverkehr mit Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) eine erhebliche Bedeutung.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass wenn Sie ein Kunde innerhalb der Europäischen Union aber außerhalb Österreichs sind, bei Bestellung auf ETAS24.com keine Mehrwertsteuer bezahlen! Der Online-Shop ETAS24 ist auch für innergemeinschaftliche Lieferungen konfiguriert und wickelt solche Bestellungen mehrwertsteuerfrei ab!